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Verwendung von Videos

Videos verwenden
© Autthaporn Pradidpong / Unsplash

Wie bei den Fotos gilt auch bei den Videos, die man im Internet findet: Wer ein Video, das er nicht selbst gemacht hat, kopieren, online stellen oder anders nutzen möchte, muss den Filmemacher fragen, ob er damit einverstanden ist. An fast allen Videos im Netz besitzen andere Personen die Rechte.

Was genau bei Videos zu beachten ist, hängt von dem Video und dem Inhalt ab. Folgende Fragen könnten auftauchen:

Video mit YouTube-Clips

Ich verwende ein Video, das aus Ausschnitten von YouTube-Videos besteht, die von den Nutzern selbst gedreht wurden.
 
Auch wenn das Video schon auf YouTube zu sehen ist, heißt das nicht, dass es kopiert und ins Internet hochgeladen werden darf. Wer es verwenden möchte, muss den Filmemacher fragen, ob er einverstanden ist. Es ist aber möglich und erlaubt, das Video einzubetten (embedded). Das Video wird dann auf einer Website in einem Player abgespielt, gehört aber immer noch zu YouTube. Es wurde nicht kopiert, sondern nur sichtbar verlinkt. Der Filmemacher muss nicht gefragt werden, ob er einverstanden ist.

Professionelles Video

Ich verwende ein Sprachlernvideo der Deutschen Welle.
 
Wer ein Video gemacht hat, egal ob ein privates oder professionelles Video, hat das Recht daran. Das bedeutet, dass auch ein professionelles Video der Deutschen Welle nicht einfach hochgeladen werden darf. Natürlich kann man bei der Deutschen Welle anfragen, ob das Video für die Schule benutzen werden darf.

Mein Live-Video-Mitschnitt

Ich stelle Aufnahmen von Konzerten, Theaterstücken und Lesungen ins Internet, die ich selbst gefilmt habe.
 
Leider ist es verboten, bei Live-Veranstaltungen zu filmen. Deswegen ist es auch verboten, die Aufnahmen davon ins Internet zu stellen.

Mein Fernseh-Mitschnitt

Ich stelle Aufnahmen von Fernsehsendungen ins Internet, die ich selbst aufgenommen habe.
 
Alle Sendungen im Fernsehen sind rechtlich geschützt. Daher dürfen sie leider nicht beliebig genutzt werden, auch wenn man sie selbst aufgenommen hat. Es wäre okay, wenn man die Aufnahmen Freunden zeigt oder eine Lehrkraft es in der Schule zeigt. Einen Fernsehmitschnitt online zu stellen, ist aber nicht erlaubt.

Mein Video von einer fremden Person

Ich stelle ein selbst gedrehtes Video, das eine andere Person zeigt, ins Internet. Die Person wurde nicht gefragt, ob sie einverstanden ist.
                                             
Wie bei den Fotos gilt auch hier: Jede Person, die in dem Video zu sehen ist, muss gefragt werden, ob das Video veröffentlicht werden darf. Der Person muss klar sein, was genau mit dem Video passiert, zum Beispiel, dass es für PASCH-net verwendet wird.

Werbevideo aus dem Internet

Ich verwende einen Werbeclip, den ich im Internet gefunden habe.
 
Auch wenn das Video Werbung zeigt, muss die Werbeagentur zustimmen, dass das Video kopiert und hochgeladen wird. Ist das Video auch auf YouTube zu sehen? Dann kann man es einbetten (siehe Beispiel 1).

Mein Video mit Chartmusik

Ich stelle ein selbst gemachtes Video ins Internet. Als Musik verwende ich den neuesten Song von Lady Gaga.
 
Ein selbst gedrehtes Video darf man ins Internet hochladen – aber Achtung: OHNE die Musik von Lady Gaga! An der Musik von Lady Gaga haben außer dem Musiklabel noch andere Personen die Rechte. Leider ist es in der Regel nicht möglich, solche kommerzielle Musik in Videos zu verwenden. Es wäre zu kompliziert, alle schriftlich zu fragen, ob sie einverstanden sind. Im Internet findet man aber auch Musik für Videos, die frei verwendet werden kann, sogenannte „Open Music“. Auf der jeweiligen Website, auf der solche Musik zur Verfügung gestellt wird, steht auch, wie sie verwendet werden darf.

Offizielles Musikvideo

Ich möchte in meinen Beitrag für PASCH-Global ein Musikvideo von U2 einbinden, das von der offiziellen Plattenfirma bei YouTube eingestellt wurde.
 
Das ist kein Problem. Wie in Beispiel 1 beschrieben, darf man Videos von YouTube auf anderen Websites zeigen. Wichtig dabei ist, das Video einzubetten und nicht zu kopieren und hochzuladen. Bitte darauf achten, dass das Video von der Plattenfirma oder dem Künstler selbst und nicht von einer privaten Person auf YouTube eingestellt wurde.

Filmtrailer

Ich verwende den Trailer des Films „Pirates of the Caribbean 5“.
 
Was auf dem Video zu sehen ist, ist egal. Man muss immer fragen (hier die Filmproduktionsfirma), ob das Video hochgeladen werden darf. Ist der Trailer auch auf YouTube oder Vimeo zu sehen und wurde er von der Filmproduktionsfirma eingestellt? Dann darf das Video auf der Website eingebettet werden.

Illegales YouTube-Video

Ich verlinke ein illegal bei YouTube eingestelltes Video.
 
Illegal eingestellt bedeutet, dass das Video auf YouTube von einer Person eingestellt wurde, die keine Rechte an der Musik oder an dem Film (wie eine Raubkopie) besitzt. Auf solche Videos darf man nicht verlinken. Deswegen ist es bei Musikvideos oder Filmtrailern wichtig, darauf zu achten, von welchem Nutzer das Video auf YouTube eingestellt wurde (Beispiel 8 und 9).

Video mit Clip aus Musikvideo

Ich verwende für meine Video-Reportage auf PASCH-Global Auszüge aus einem Musikvideo einer bekannten Band, das ich irgendwo im Internet gefunden habe.
 
Auch hier gilt (wie Beispiel 6): Egal was das Video zeigt – der Filmemacher hat ein Recht auf sein Video und muss gefragt werden, ob er einverstanden ist. Falls es nicht möglich ist, das Video einzubetten (dies ist meist nur auf großen Videoplattformen möglich) könnte man das Video verlinken.